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Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.

Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.

In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.

Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.

Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Mannschaftstransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Rettungsdienst
Rettungsdienst
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaV-KTW-MTF oder EL-KTW?20 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen410099
Datum19.06.2007 14:15      MSG-Nr: [ 410099 ]5709 x gelesen

Geschrieben von Friedo LückingWas ist an den Tragen eines KTW-4 nicht benutzbar?

Wie lagerst du einen Patienten mit einer Atemstörung? Mir würden die alten Tragen nach DIN 13025 schon reichen. Die Tragen nach DIN 13024 sind einfach etwas wenig.

Wenn dieser OV das Fahrzeug überwiegend für Sanitätsdienste nutzt ist gegen den Tisch nicht wirklich etwas einzuwenden. Da gibt es deutlich sinnlosere Dinge.

Um es noch einmal hinzuzufügen:
* Ich kenne diesen OV nicht
* Ich hätte dieses Fahrzeug nicht gekauft
* ich halte einen MTW mit einer Sitzreihe nach hinten und Tisch für das universal Fzg bei Sanitätsdiensten.
* ggf. kann man diesen MTW noch mit einem Behandlungsraum (Wohnwagen, Zelt, KTW-4) oder einem Transportmittel (KTW-RTW) ergänzen.

Ich kann mich übrigens nur an einen sanitätsdienst erinnern, bei dem ich einen Pat. in ein Fzg. mit Trage gelagert habe bevor der RD gekommen ist (in meinem Fall ein RTW nach EN 1789). Auch habe ich im RD noch nie einen liegenden Pat. aus einem KTW/RTW des SanD übernommen. Das ist nur sehr selten wirklich notwendig. Die Pat. die liegen werden i.d.R. vor Ort versorgt bis der RD eintrifft. daher muss man sich wirklich fragen ob bei einem Sanitätsdienst wiklich ein Fzg. mit Trage notwendig ist.

Gruß
Ingo



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