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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Größe von Sozialräumen in Rettungs-/Bereitschaftswachen | 4 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 409668 | ||
Datum | 17.06.2007 13:59 MSG-Nr: [ 409668 ] | 6831 x gelesen | ||
Hallo Vielleicht kann mir hier jemand spontan Auskunft geben, ohne das ich stundenlang "Google" beanspruchen muß. Unsere Rettungswache (1 RTW, 1 NEF, 2 KTW) steht zum Neubau an. Nun wurde vom planenden Architekten eine Raumgröße für den Aufenthaltsraum/Wachraum vorgelegt, der mich etwas stutzig macht. Für bis zu 9 Personen, die gleichzeitig da sein können, wird eine Raumgröße von 30qm angeführt. Kennt jemand die konkreten Vorschriften (Betriebstättenverordnung?) für diesen Fall. In diesem Raum ist vorgesehen: Essplatz, Bereitschaftsbereich mit 2 Sofas/TV, Teeküchenzeile, Schreibtisch/Computer für die Datenerfassung, Aktenschränke. Bisher hatten wir Wachraum und Küche/Essplatz getrennt, was durchaus Vorteile hat. Gibt es eventuell auch hierzu offizielle Aussagen, dass dies anzustreben ist. Bitte nur mit Quellen nachvollziehbare Angaben. Persönliche Meinungen haben wir selbst :-) Danke schon mal, Jörg Raber | ||||
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