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RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorSven8 R.8, Brakel / NRW407808
Datum07.06.2007 16:22      MSG-Nr: [ 407808 ]211142 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Geschrieben von Lars TiedemannWie andere schon treffend geschrieben haben, stehe ich als AGW in der Verantwortung. Wenn nun also die Atemschutzgeräte durch schimmelartige Ablagerungen in den LA nicht einsatzbereit sind, müßte ich sie aus dem Verkehr ziehen.

    Funst aber nicht, weil sie dann ein ganz Schlauer wieder auf´s Fahrzeug packt.


    Nicht müsste!!! Du begreifst wohl grad nicht was das rechtlich bedeutet: Du und nur du wirst dafür belangt werden weil du besseren Wissen handelst. Sie in Dienst zu lassen ist Vorsätzlich! Egal wer meint die wieder aufs Fahrzeug legen zu müssen. Vom Auto nehmen den Cheffe schriftlich und nur schriftlich gegen Unterschrift klarmachen das du nicht die Verantwortung übernimmst und das Amt AGW sofort niederlegen wenn er das so will soll er dafür auch gradestehn den Affentanz würde ich keine 10 min mitmachen!



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