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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten? | 163 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 407775 | ||
Datum | 07.06.2007 14:23 MSG-Nr: [ 407775 ] | 211506 x gelesen | ||
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Für den ganzen Landkreis. Heißt also: den "eigenen" LA nach Gebrauch zur FTZ und dann "irgendeinen" (also nicht den gemeinde-/feuerwehreigenen) LA mit nach Hause an den PA. Wird aber noch alles geprüft. Die Beschaffung der LA für den dann Tausch-Pool, die Realisierung in der FTZ in Zusammenhang mit der möglichen Einstellung einer weiteren Kraft. Die machen sich ja schon in die Hose, weil sie dann angeblich nicht mehr wissen, welcher LA dann wo ist und wann der dann geprüft/grundüberholt werden muß. Aber man überlegt sich die LAs dann bei der Ausgabe mit Bar-/Strichcodes zu scannen... Es geht also alles, man muß nur wollen.... Angeblich sei das "Schimmel"-Problem (wenn´s Schimmel ist) schon seit Jahren bekannt, kommt hier im LK bei fast jeder Feuerwehr vor und angeblich harmlos. Wundert mich auch nicht, da die LAs hier bisher noch nie wirklich nach Herstellerangaben oder vfdb behandelt wurden.. Seht aber hier, was EXAM mit dazu geschrieben hat und was wohl zu der jetzigen Änderung beigetragen hat: Sehr geehrter Herr Tiedemann, zu Ihrem Schreiben vom 30. April 2007 nimmt unsere EXAM Fachstelle für Atemschutz wie folgt Stellung: Eine direkte Beantwortung Ihrer Fragen wäre erst nach einer genaueren Untersuchung des Gerätes bzw. der Ablagerungen möglich. Auf jeden Fall sind hier gesundheitliche Risiken für den jeweiligen Atemschutzgeräteträger nicht auszuschließen. Im Abschnitt 8 ?Instandhaltung der Atemschutzgeräte? der FwDV 7 wird auf die Reinigung und Desinfektion sowie die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach jedem Gebrauch (Einsatz oder Übung) sowie die Prüfung durch einen Atemschutzgerätewart nach festgelegten Fristen mit Mess- und Prüfgeräten hingewiesen. Diese Arbeiten sind entsprechend den Gebrauchsanleitungen der jeweiligen Hersteller durchzuführen. Atemschutzgeräte sind erst dann wieder einsatzbereit, nachdem sie vorschriftsmäßig gereinigt, desinfiziert, geprüft und freigegeben wurden. Die FwDV 7 verweist hier eindeutig auf die von den jeweiligen Herstellern festgelegten Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsarbeiten. In den entsprechenden Gebrauchsanleitungen (z.B. bei Atemanschlüssen oder Pressluftatmern) wird ebenfalls eine Reinigung, Desinfektion nach jedem Gebrauch (dieses gilt auch für persönlich zugeteilte Schutzausrüstungen, z.B. Vollmasken) sowie eine nachfolgende Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung (entspricht der o.g. ?Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft?) vorgeschrieben. Weitere Prüf- und Wartungsarbeiten sowie die entsprechenden Erläuterungen finden Sie in - den jeweiligen Gebrauchsanleitungen, - der vfdb-Richtlinie 0804 (Stand November 2006), - der BGR 190 sowie - der GUV-R 190. Wir hoffen Ihr Schreiben ausführlich beantwortet zu haben. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | ||||
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