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RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407697
Datum07.06.2007 09:37      MSG-Nr: [ 407697 ]212099 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Geschrieben von Michael ZelenyNun schmeiß ich in den Raum, das mir die vfdb 08/04 egal ist, weil meine FUK (GUVV Bayern) eine Ausnahmeregelung hat, und ich mich als Versicherter an die Vorschriften meines Versicherers halten muß!? Auch wenn das im Widerspruch ist zur BGR 190 ist, aber wir sind ja FWs!
    Wie siehts jetzt aus?


    Ist eine gewisse Entlastung, aber sobald Dir bekannt ist, dass es nunmal in der
    - vfdb 08/04
    - BGR 190 (die sich im übrigen eigentlich an die Industrie richtet, also an ein völlig anderes "Gefahrenumfeld" mit bekannten Umgebungsbedingungen!)
    - Herstellerempfehlungen (guckt mal genau in die Bedienungsanleitungen!)
    anders lautende Regelungen gibt, dann wird man Dir im Problemfall (und nur darum gehts!) m.E. je nach Staatsanwalt oder Nebenkläger ggf. einen Strick daraus drehen.

    Beispiel für eine denkbare Nebenklage:
    Du hast einen aktiven und informierten FA in der Fw, der nachweislich mehrfach auf diese Problematik aufmerksam gemacht hat. Dem passiert im Einsatz irgendwas (noch nicht mal thematisch ursächlich), dessen Lebensgefährtin kennt seine Einstellung/Meinung zu dem Thema und hat nur den Verdacht, das könnte daran liegen. Die tritt (ggf. gemeinsam mit irgendeiner Versicherung, der es um viel Geld geht) als Nebenkläger auf.
    Unabhängig von dem Effekt => ein "Gschmäckle" bleibt da immer haften.

    Leute, ich versteh überhaupt nicht, warum Ihr auch auf so was einlasst!

    Es gibt nur 2 Möglichkeiten,
    1. Entweder die Regelungen sind überzogen, dann müssen die geändert werden - und zwar für alle! => Einspruchsverfahren!
    2. Die Abweichungen von den Regeln sind nicht statthaft, dann müssen die zurückgezogen werden! => IM/jeweilige UK

    Dass leider auch die FUKs nicht immer sehr glückliche Äußerungen machen, die an Fachkenntnissen erhebliche Zweifel aufwerfen, macht die Diskussion um Ausnahmeregelungen durch dieselben m.E. noch viel problematischer!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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