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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten? | 163 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 407650 | ||
Datum | 06.06.2007 22:25 MSG-Nr: [ 407650 ] | 212338 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus Ramelsberger Bei einer längeren Diskussion im Rahmen des Lehrgangs "Leiter des Atemschutzes" mit den Ausbildern der SFS Regensburg kamen wir zu folgendem Schluß: wer ist "wir"? Inkl. Lehrpersonal? Kann ich mir nicht vorstellen, weil Geschrieben von Klaus Ramelsberger Du kannst also einen (gereingten und natürlich unbeschädigten) PA nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche und einem frischen (geprüften) LA versorgen und das Gerät wieder benutzen, wenn Du danach eine Kurzprüfung machst. Ist es der gleiche Einsatz brauchst Du beim gleichen Geräteträger noch nicht mal einen neuen Lungenautomat. Ist es ein anderer Geräteträger im gleichen Einsatz wirds Grauzone (aus Hygienegründen eigene Maske und LA), das kann aber ggf. bei extremen Lagen schwierig werden... Ist es ein ANDERER Einsatz (ausser der hypothetische Fall der Rückfahrt vom Einsatz...), dann MUSS der PA natürlich regelgerecht gewartet und geprüft werden. Vgl. vfdb RL 08/04 Tab. 3, konkret 3.1.1 und 3.1.2. Und kommt mir nicht damit, das wäre die Kurzprüfung, die Prüfung ist in Kap. 3.1 genau beschrieben! Das hab ich aber alles schon mal in diesem Thread zitiert und in vorherigen auch mehrfach wiedergegeben! Geschrieben von Klaus Ramelsberger Begründung: Alle Prüfungen, die derzeit von diversen Richtlinien und Herstellern als Minimum zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft vorgeschrieben sind, beziehen sich auf die Dichtheit des Gesamtsystems und die Funktion des Lungenautomaten. Eine Prüfung des Druckminderers, der Hoch-, und Mitteldruckleitung ist derzeit zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nirgends verlangt, und alles, was diesbezüglich verlangt wird, wird durch die Kurzprüfung abgedeckt. Bullshit, s.o. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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