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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorPhil8ipp8 S.8, Suderburg / Niedersachsen407530
Datum06.06.2007 13:40      MSG-Nr: [ 407530 ]214180 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Hallo.

    Wer kann mir helfen? Ist das wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten? Ich meine die Situation, dass ein PA leer ist und zur weiteren Verwendung wird eine neue Flasche mit dem gleichen Gestell benutzt. Ich würde spontan sagen, da jedes Gerät nach Verwendung überprüft werden muss und dieses nicht der Fall ist, wenn man einfach die Flasche tauscht. Somit wäre diieses nicht zulässig! Ihr seht aber, meine Information ist schwammig und nicht durch Quellen gestützt. Das soll sich ändern!

    Sofern ich mit meiner Annahme recht habe:
    Wo steht das geschrieben (Vorschrift?)?
    Lohnt es sich überhaupt noch Ersatzflaschen auf einem Fahrzeug mitzuführen? Bei dem HLF 20/16 sind sie ja nicht mehr in der Normbeladung, oder?

    Vielen Dank,
    Philipp



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