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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaVorschrift Farbe Feuerwehrfahrzeuge35 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407164
Datum05.06.2007 00:24      MSG-Nr: [ 407164 ]9061 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Dirk WulfesDas ist 'ne Norm, kein Gesetz und kein Erlass. Gefragt ist aber eben danach.

Kann man sich in Hessen über § 7 Abs. 6 ("Die Feuerwehren dürfen nur genormte Ausrüstung verwenden. Ausnahmen sind mit Zustimmung des für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministeriums oder einer von ihm bestimmten Stelle zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, im Interesse der technischen Weiterentwicklung oder wegen des besonderen Verwendungszwecks erforderlich sind.") HBKG zusammenkonstruieren.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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