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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Vorschrift Farbe Feuerwehrfahrzeuge | 35 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 407164 | ||
| Datum | 05.06.2007 00:24 MSG-Nr: [ 407164 ] | 9061 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Dirk Wulfes Das ist 'ne Norm, kein Gesetz und kein Erlass. Gefragt ist aber eben danach. Kann man sich in Hessen über § 7 Abs. 6 ("Die Feuerwehren dürfen nur genormte Ausrüstung verwenden. Ausnahmen sind mit Zustimmung des für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministeriums oder einer von ihm bestimmten Stelle zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, im Interesse der technischen Weiterentwicklung oder wegen des besonderen Verwendungszwecks erforderlich sind.") HBKG zusammenkonstruieren. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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