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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 407129 | ||
Datum | 04.06.2007 22:46 MSG-Nr: [ 407129 ] | 34336 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Lage statisch, Schaden bereits eingetreten, keine weitere Schadenausweitung zu befürchten Das ist schon die Frage. Bin weder Architekt noch Bauingenieur und mir fehlt vielleicht das naturwisenschaftliche Grundverständnis aber ich behaupte einfach mal: Je länger das Wasser in dem Raum steht, desto stärker wird die Baussubstanz geschädigt. Schadenssumme ganz erheblich! Ich habe nie behauptet, dass das OVG NRW Urteil eine tolle Sache ist! Geschrieben von Christi@n Pannier Abgesehen vom Kot kein Schaden, Gefahr gesundheitlicher Schäden bei spielenden Kindern in unbestimmter Anzahl zu befürchten, faktisch infektionsgefahr für die Öffentlichkeit Dreck reinigt den Magen und die Kinder erkranken nicht so schnell an Allergie. ;-) Das Gefahrenpotential eines Hundehaufens sehe ich als nicht sonderlich groß an. Aber wir werden noch "Spass" mit den Unglücksfällen in NRW bekommen (totes Tier auf Straße etc.) Gruß Sven | ||||
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