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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 407116 | ||
Datum | 04.06.2007 22:10 MSG-Nr: [ 407116 ] | 34402 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Verleihen von Gemeindeeigentum gegen Geld, welches nicht der Gemeindekasse zu Gute kommt? Es ist zum Glück noch nicht sehr verbreitet aber die Bereitschaft Anzeigen zu erstatten wächst. Lies Dir mal folgende Texte durch: § 266 StGB oder § 331 StGB. Naja, man kann schon viel konstruieren. Wie ein Einsatz abgearbeitet wird, ob durch Tätigwerden der Mannschaft oder nur durch Überlassung von Material, unterliegt erst mal dem Kommandanten. Somit sehe ich hier einen Einsatz und keinen Verleih von Gemeindeeigentum gegen Geld. Untreue trifft nur zu, wenn der Gemeinde ein finanzieller Schaden entsteht. Auch das sehe ich hier nicht als gegeben an, denn unabhängig von einer Spende steht es der Gemeinde nach wir vor offen diesen Einsatz abzurechnen. Meine Gemeinde berechnet übrigen für "Keller UW" nichts, somit entsteht ihr erst recht kein Schaden. Kommen wir zur Vorteilsnahme. Ich gehe mal davon aus, dass der Schreiber des Ursprungspostings, wie fast überall in Bayern üblich, einen FW-Verein im Rücken hat. Wenn diese Spende sauber als Spende an diesen Verein verbucht wird, sehe ich kein Problem. Zumal die Feuerwehrvereine die Gemeindekasse ja immer wieder enorm entlasten, indem Beschaffungen für die Feuerwehr entweder komplett vom Verein finanziert oder zumindest bezuschusst werden, was ja auch der satzungsmäßige Vereinszweck ist. Wenn ich hier mal grob überschlage hat unser Verein die Gemeinde in den letzten 3 Jahren um mehr als 20.000 Euro entlastet. Sollte übrigens der FW-Verein aufgelöst werden, so geht lt. Satzung das gesamte Vermögen zweckgebunden an die Gemeinde. Wo ist also die Vorteilsnahme? Gruß Peter | ||||
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