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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAltersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten32 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen406215
Datum31.05.2007 11:23      MSG-Nr: [ 406215 ]10680 x gelesen

Tach auch.

Geschrieben von Oliver SandersHalte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen.

Das ist Definitionssache. Ein 20jähriger muss nicht zwangsläufig ein Führerscheinneuling sein.

Geschrieben von Oliver SandersEine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen.

Richtig. Und die hat gar nix mit dem Alter zu tun.

Geschrieben von Oliver SandersAuch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein.

Gerade DIE ist überhaupt kein Kriterium. Meine Probezeit war genau einen Tag vor der Prüfung Klasse B vorbei. Und jetzt?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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