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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 406215 | ||
| Datum | 31.05.2007 11:23 MSG-Nr: [ 406215 ] | 10680 x gelesen | ||
Tach auch. Geschrieben von Oliver Sanders Halte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen. Das ist Definitionssache. Ein 20jähriger muss nicht zwangsläufig ein Führerscheinneuling sein. Geschrieben von Oliver Sanders Eine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen. Richtig. Und die hat gar nix mit dem Alter zu tun. Geschrieben von Oliver Sanders Auch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein. Gerade DIE ist überhaupt kein Kriterium. Meine Probezeit war genau einen Tag vor der Prüfung Klasse B vorbei. Und jetzt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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