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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
| Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 406213 | ||
| Datum | 31.05.2007 11:18 MSG-Nr: [ 406213 ] | 10638 x gelesen | ||
Nein, sowas ist per Gesetz nicht geregelt. Halte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen. Eine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen. Auch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein. Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | ||||
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