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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 406148 | ||
Datum | 30.05.2007 23:47 MSG-Nr: [ 406148 ] | 10689 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Leutwein Wir sind seid 3 Jahren dabei dies zu tun. Hallo, das ist absolute SPITZENKLASSE!! Ist das nur für RD-Personal oder allgemein für die DRK-Einsatzfahrer? Geschrieben von Andreas Leutwein Im Übrigen, wenn ab heute SS Fahrten nur noch von über 21 jährigen gemacht werden dürften wäre der RD in einigen Regionen nicht mehr vorhanden. Natürlich! Würde im RD der HiOrg alles zusammenbrechen! Diskrete Frage.... sind Dir die Kosten der Ausbildung pro Person bekannt... oder Ausgleich durch medizinische Fortbildung der BePo???? Kostenträgertauglich???? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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