Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | GW-Z in Niedersachsen | 31 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 405848 |
Datum | 29.05.2007 18:37 MSG-Nr: [ 405848 ] | 8430 x gelesen |
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Thorben GruhlIst der Begriff RW in der MindStVO gleichbedeutend mit dem RW (neu) nach DIN 14xxx? Oder irgendein Fahrzeug aus der Norm-RW-Familie? Wenn ja, fällt auch der GW-Z darunter? Oder kann ich einen Bollerwagen vom örtlichen Baumarkt mit 'nem Wagenheber beladen und die beiden Buchstaben draufpinseln?
Hallo Thorben,
Hier kann man in der entsprechenden Verordnung lesen Geschrieben von -Land Niedersachsen-einen Rüstwagen zur Durchführung technischer Hilfeleistungen größeren Umfangs oder . Diesen Satz findest du in den Normen der RW-Familie auch, damit dürfte meiner Meinung nach der Bollerwagen leider nicht geeignet sein. ;-)
Grüße
Micha
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