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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstrang FF55 Beiträge
AutorFerd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg405729
Datum29.05.2007 12:08      MSG-Nr: [ 405729 ]18970 x gelesen

Geschrieben von Andre Sommer in hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz.
bei wechsel von ff zu bf muss man aus der ff austreten, kann aber als gast in der ff verbleiben.
der gast hat keine rechte, jedoch auch keine pflichten.


Moin....

Ich versteh das System nicht so ganz (sorry)
Wenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ???

Heißt dass, dieser Gaststatus erlaubt auch nicht, bei Einsätzen mitzufahren bzw. Übungen mitzumachen ?

Hmmmm.....sorry...mach mir da grad Gedanken drüber....gibts da Gründe dafür, die in dem Gesetz niedergeschrieben sind ?

Is nur so prinzipiell....das beschäftigt mich jetzt irgendwie ;)

Grüße aus Stuttgart


Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen!

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