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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsassistent Ausbildungsinhalte 'Sonderrechte und Wegerecht'5 Beiträge
AutorProf8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen405405
Datum27.05.2007 17:13      MSG-Nr: [ 405405 ]7982 x gelesen

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Rettungsdienste hier im Forum,

ich möchte dieses Forum dazu nutzen, auf wissenschaftlicher Basis zu erheben und nachfolgend auszuwerten, auf welchem Stand sich die derzeitige Ausbildung zur Thematik "Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht" in Rettungdienstsschulen deutschlandweit befindet.

Dazu interessieren mich die folgende Frage:

Wie wird der folgende gesetzliche Auftrag in den Rettungsdienstschulen praktisch umgesetzt und durch Lehrinhalte unterlegt ?

§ 3 RettAssG

Die Ausbildung soll entsprechend der
Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des
Arztes insbesondere dazu befähigen, ...
kranke, verletzte und sonstige
hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie
nicht Notfallpatienten sind, unter
sachgerechter Betreuung zu befördern
(Ausbildungsziel).

§ 1 RettAssAPrV

Lehrgang
(1) Der Lehrgang nach § 4 des
Gesetzes umfasst die in Anlage 1
aufgeführte theoretische und praktische
Ausbildung.

Anlage 1 zu § 1 Abs.1 RettAssAPrV
Theoretische und praktische
Ausbildung

4.1.1 Rettungsmittel/Rettungssysteme
4.1.2 Ablauf von Notfalleinsätzen und
Krankentransporten
4.4.1 Gefahrenstellen, Gefährdung,
Selbstschutz
5.8 Straßenverkehrsrecht, insbesondere
Sonderrechte im Straßenverkehr

§ 2 RettAssAPrV

Praktische Tätigkeit
(1) Während der praktischen Tätigkeit nach §
7 des Gesetzes sind die für die
Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse
und Fertigkeiten durch praktischen
Einsatz zu vermitteln. Durch Teilnahme an
mindestens 50 Unterrichtsstunden sind die in
der theoretischen und praktischen Ausbildung
nach § 1 erworbenen Kenntnisse zu
vertiefen und zu lernen, sie bei der
praktischen Arbeit anzuwenden.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als Rettungsassistenten Ihre (Lern-) Erfahrungen hier posten würden.

Die Rettungsdienstschulen würde ich bitten, mir ihre theoretischen und praktischen Lehrinhalte unter meiner folgenden postalischen Adresse zukommen zu lassen:

Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Fachbereich Verkehrswissenschaften
Prof. Dr. Dieter Müller
Friedensstraße 120
0299 Rothenburg/Oberlausitz

Das primäre Ziel meiner Erhebung ist zunächst einmal eine Bestandsaufnahme des Status quo in den Bundesländern und erst in zweiter Linie ein qualitativer Vergleich, der sich jedoch ohne weiteres anschließen könnte - wenn dies wirklich erwünscht ist.

Ich hoffe auf Ihr Entgegenkommen und bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Mühe.

Es grüßt Sie herzlich aus Bautzen
Ihr
Dieter Müller


Nur wer heil ankommt, kann retten.

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