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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Straßenverkehrsordnung
Notarzteinsatzfahrzeug
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Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorProf8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen405234
Datum26.05.2007 13:59      MSG-Nr: [ 405234 ]101140 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Hallo Herr Tönnemann,

    Ihre Beiträge sind stets alles andere als Stammtischargumente. Deshalb antworte ich Ihnen gerne auf Ihre Erwiderung zu meinem kleinen Beitrag.

    Selbstverständlich haben Sie Recht mit Ihrem Argument, dass die Rückfahrt des RTW mit Patient und Notarzt eine weitere medizinisch notwendige Einsatzfahrt ist. Fraglich ist jedoch, ob für diese Einsatzfahrt immer Sonderrechte und Wegerecht genutzt werden müssen. Dies ist nämlich nicht immer zulässig, sondern nur bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der §§ 35, 38 StVO (höchste Eile etc.).

    Zur besonderen Rolle des NEF mit RettAss stimme ich mit Ihnen wiederum vollkommen überein, was allerdings auch nicht pauschal besagt, dass diese Fahrten stets Einsatzfahrten im Sinne der §§ 35, 38 StVO sein müssen. Ich zitiere aus der zweiten Auflage meines Ratgebers "Einsatzfahrten":

    "Für den Fahrer des NEF wäre eine Nutzung des Wegerechts und der Sonderrechte nur bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen von § 35 Abs. 5a und § 38 Abs. 1 StVO rechtmäßig, d. h. wenn medizinische Gründe ( z. B. Mitführen besonderer im RTW nicht vorhandener Medikamente oder Geräte im NEF) für ein Zusammenbleiben von RTW und NEF als medizinische Einheit sprechen."

    Zur groben Fahrlässigkeit komme ich als Bewertung immer dann, wenn ein Einsatzfahrer, ob nun aus Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei, grob verkehrswidrig und rücksichtslos von seinen Sonderrechten und dem Wegerecht Gebrauch macht, also jede Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den äußeren Umständen verpflichtet gewesen wäre.

    Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes anmerken. Auf diese Weise empfinde ich eine Sachdiskussion als äußerst hilfreich - hoffentlich auch für die vielen Kollegen, die sich hier im Forum tummeln.

    Beste Grüße
    Ihr
    Dieter Müller


    Nur wer ankommt, kann retten.

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