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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaAusbilder ABC8 Beiträge
AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg405193
Datum26.05.2007 10:40      MSG-Nr: [ 405193 ]7383 x gelesen

Hallo Kameraden,

wie ist bei euch die Regelung an den Standorten oder bei der Kreisausbildung wenn es um das Thema Ausbildung ABC geht? Wer mit welcher Qualifikation darf am Standort die grundlegende Ausbildung und wer mit welcher Qualifikation darf die weiterführenden Ausbildungen, z.B. in den Gefahrstoffeinheiten / -zügen durchführen. Oder wird die weiterführende ABC ausschließlich dem Land überlassen?

MkG Georg


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

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