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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)404881
Datum25.05.2007 10:02      MSG-Nr: [ 404881 ]101187 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Macus K.nach geltendem Recht darf die Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte nur in Anspruch genommen werden:

    gemäß § 35 STVO, Absatz 5a
    Och nö, die unendliche Geschichte... Lass doch das Wegerecht aus dem 35 raus.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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