| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Amtshaftung bei Beschaffungen | 18 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 403058 | ||
| Datum | 15.05.2007 16:59 MSG-Nr: [ 403058 ] | 8481 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Glauer Können Amtsinhaber und Angehörige entsprechender Gremien bei einer Fehl-/ Nichtbeschaffung von erforderlicher Ausrüstung/Ausstattung rechtkräftig "belangt" bzw. in Regress genommen werden ? Ja, aber der Weg dahin ist lang und steinig. Jedes Bundesland hat einschlägige Brandschutzgesetze, wo die Aufgabe der Gemeinde beschrieben steht, eine geeignete und leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten (oder zu "buchen", weil glücklicherweise gerade für Kleingemeinden das nun immer mehr "zugekauft" werden kann, auch wenn das vielen nicht passt.) Ob allerdings im Einzelfall ein TSF statt eines LF 8 falsch ist, kann ich so pauschal natürlich nicht beurteilen, weil dazu viel mehr bekannt sein müsste. "Wünsche" sind kein Bedarf... Um hier mehr Klarheit zu schaffen, verlangt NRW z.B. von den Gemeinden die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans, damit wird vieles klarer. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|