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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshaftung bei Beschaffungen | 18 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 402441 | ||
Datum | 10.05.2007 12:58 MSG-Nr: [ 402441 ] | 9970 x gelesen | ||
Frage: Können Amtsinhaber und Angehörige entsprechender Gremien bei einer Fehl-/ Nichtbeschaffung von erforderlicher Ausrüstung/Ausstattung rechtkräftig "belangt" bzw. in Regress genommen werden ? Habe gegoogled, was gefunden Amtshaftung, aber, ehrlich gesagt , nicht so recht verstanden. Hintergrund ist eine Ersatzbeschaffung eines LF 8, beantragt LF 10/6 Allrad, zugesagt bis jetzt TSF. Das entsprechend Gremium erweist sich als recht "Beratungsresistent". Wenn weitere Info's erforderlich, melden, ich suche es zusammen, kann aber heute nacht werden. Bedanke mich schon mal im voraus für die Hilfe. MkG Thomas | ||||
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