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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenpflicht von Fehlalarmen der BMA4 Beiträge
AutorChri8sti8an 8A., Dortmund / NRW402380
Datum09.05.2007 20:11      MSG-Nr: [ 402380 ]6956 x gelesen
Themengruppe:
  • Brandmeldeanlagen

  • Hallo zusammen,

    welche rechtlichen Vorraussetzungen müssen geschaffen werden, um Fehlalarme kostenpflichtig abrechnen zu können?

    Das FSHG sagt gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 aus: "Vom Eigentümer einer Brandmeldeanlage wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder mißbräuchlichen Auslösung war.

    Die kommunale Satzung der Stadt bezieht sich auf das FSHG und regelt nur die einzelnen Beträge z.B. für Personal und Fahrzeuge.

    Kann nun ein Brandmeldealarm abgerechnet werden?

    MkG

    Christian



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