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Straßenverkehrsordnung
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSonderrechte mal anders58 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401913
Datum07.05.2007 18:17      MSG-Nr: [ 401913 ]19179 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jens MeyerOhne Worte..... schlimm sowas!
Das ist nicht schlimm, das ist gedeckt durch § 46 der StVO und zwar im vorliegenden Fall durch § 46 (1) Satz 11 in Verbindung mit § 46 (2).


Gruß
Markus

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