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Feuerwehrgesetz
Gruppenführer (THW)
RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401240
Datum04.05.2007 08:16      MSG-Nr: [ 401240 ]16667 x gelesen

Geschrieben von Christian Fischerch sage nur: Nuhr....

Frechheit!

Geschrieben von Christian FischerEntweder ich werde auf Grund der Vorschriften des jeweils gültigen FwG tätig. Dann sind die Fronten klar und ich brauche auch keine Polizei.
Rechtsgrundlagen hierzu sollte man ab GrFü aufwärts gelernt haben.

Laternativ werde ich als Amtshilfe für die Polizei tätig, dann brauche ich mir keine Sorgen um die Rechtsgrundlage zu machen, denn das ist bei Amtshilfe Aufgabe der anfordernden Stelle.

Oder es ist weder das eine noch das andere, dann gebe ich dem Anrufer den Tip "gelbe Seiten - Schlüsseldienst", nehme seine Daten für den die Verwaltung auf die ihm dann eine Rchnung stellt und rücke von der immer noch verschlossenen Tür ab.


Na, allzu oft scheinst Du das ja nicht gemacht zu haben, sonst würdest DU die Praxis besser kennen

Klaus



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