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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig | 18 Beiträge | ||
| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 400977 | ||
| Datum | 03.05.2007 09:58 MSG-Nr: [ 400977 ] | 9922 x gelesen | ||
Morgen, Geschrieben von Arne Oelkers Das Problem des Abbrennens mal hintenangestellt- theoretisch brauchst Du zum Besitz der Seenotfackeln einen "Pyro-Schein" analog des kleinen Waffenscheins. Ich denke bei der Ausbildung dazu dürfte auch auf die Problematik des Abbrennens eingegangen worden sein. mit Verlaub - das ist Unfug. Ist aus den verlinkten Quellen aber eigentlich auch ersichtlich. Den sogenannten "kleinen Waffenschein" benötigt man wohl zum Führen von Leuchtkugel-Schussgeräten, nicht aber für Handfackeln. Die auch schon erwähnten Fallschirm-Signalraketen sind aber offenbar wieder eine andere Baustelle. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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