| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Sanitäsdienst: Geschlechtertrennung bei islamischer Veranstaltung | 34 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8G., Langensendelbach / Bayern | 400345 | ||
| Datum | 30.04.2007 14:38 MSG-Nr: [ 400345 ] | 10651 x gelesen | ||
Guckst Du: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Auftraggeber und Bezahler des MHD Einsatzes war der Veranstalter, also kann der auch die Trennung der Geschlechter verlangen, vor allem weil es ja um die Freiheit und ungestörte Religionsausübung geht. Die Ausnahme drohende Lebensgefahr zeigt doch, dass der Veranstalter durchaus verantwortungsbewusst mit dem Thema umgehen kann. Und wenn die HiOrg (hier MHD) mitmacht verstehe ich nicht was um Himmels Willen dies nun den populistischen Politikern (ausgerechnet der SPD, bei der CSU hät ich's ja noch verstanden) angeht. Übrigens: Ausser Dir hat niemand was von Ausländerfeindlichkeit geschrieben und auch nicht gedacht. Wer als Integration aber versteht, dass ein Muslime erst integriert ist wenn er zum Frühstück 2 Weizen und 3 Weisswürste zu sich nimmt hat den Sinn des Art.4 GG nicht begriffen. mkG Thomas ......................................... http://ffw-langensendelbach.de | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|