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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW | 399304 | ||
| Datum | 24.04.2007 00:31 MSG-Nr: [ 399304 ] | 101319 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam Es war nur der Hinweis, dass der RTW im Zweifel länger am KH gebunden ist oder sich ggf. auf der Wache wieder aufrüsten muss, was ihn als Behelfs-NEF eher wenig nutzbar macht. Ok, das kommt natürlich durchaus vor. Ist aber auch mal ein guter Grund dem KH-Personal etwas Druck zu machen. Im Zweifel muss halt auch mal ein nicht mehr so ganz bestückter RTW nur als NA-Zubringer dienen. Ob das dann immer so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Würde im Zweifel einen RTW mehr, länger binden als bei anderen Vorgehensweisen. Geschrieben von Andreas Bräutigam Ich bin jedenfalls klarer Verfechter der NEF-Begleitung mit SoSi und wir kriegen das juristisch (mit den hier schon genannten Argumenten) auch ganz gut hin. Ich muss auch ehrlich zugeben, wenn ich mir die Einsatzfrequenz von großstädtischen NEFs und das Verkehrsaufkommen dort angucke, würde wohl auch das mittelschwere Chaos in den Leitstellen ausbrechen. Deshalb auch meine Frage, welche Großstädte das NEF nicht mit Sonderrechten begleiten lassen. Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | ||||
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