News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Sondersignal
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW399304
Datum24.04.2007 00:31      MSG-Nr: [ 399304 ]101319 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Andreas BräutigamEs war nur der Hinweis, dass der RTW im Zweifel länger am KH gebunden ist oder sich ggf. auf der Wache wieder aufrüsten muss, was ihn als Behelfs-NEF eher wenig nutzbar macht.

    Ok, das kommt natürlich durchaus vor. Ist aber auch mal ein guter Grund dem KH-Personal etwas Druck zu machen.
    Im Zweifel muss halt auch mal ein nicht mehr so ganz bestückter RTW nur als NA-Zubringer dienen. Ob das dann immer so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Würde im Zweifel einen RTW mehr, länger binden als bei anderen Vorgehensweisen.

    Geschrieben von Andreas BräutigamIch bin jedenfalls klarer Verfechter der NEF-Begleitung mit SoSi und wir kriegen das juristisch (mit den hier schon genannten Argumenten) auch ganz gut hin.

    Ich muss auch ehrlich zugeben, wenn ich mir die Einsatzfrequenz von großstädtischen NEFs und das Verkehrsaufkommen dort angucke, würde wohl auch das mittelschwere Chaos in den Leitstellen ausbrechen. Deshalb auch meine Frage, welche Großstädte das NEF nicht mit Sonderrechten begleiten lassen.


    Mit kameradschaftlichen Grüssen

    Christoph

    --

    Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.369


    NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt