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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 399234 | ||
| Datum | 23.04.2007 17:46 MSG-Nr: [ 399234 ] | 101301 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christoph Kosian Aber das steht doch jetzt nicht im Sinnzusammenhang mit der eigentlich Problematik, oder wie war die Frage gemeint? Es war nur der Hinweis, dass der RTW im Zweifel länger am KH gebunden ist oder sich ggf. auf der Wache wieder aufrüsten muss, was ihn als Behelfs-NEF eher wenig nutzbar macht. Ich bin jedenfalls klarer Verfechter der NEF-Begleitung mit SoSi und wir kriegen das juristisch (mit den hier schon genannten Argumenten) auch ganz gut hin. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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