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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 399188 | ||
| Datum | 23.04.2007 13:46 MSG-Nr: [ 399188 ] | 101325 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus Bethge
Haben wir auch und trotzdem will ich weder einen "fremden" Assistenten im Auto noch in einem fremden NEF durch die Gegend juckeln... Geschrieben von Klaus Bethge (Kind/Vergiftung/intern/chirurgisch etc) Ein bisschen viel.. ich komme auf 2, mit gutem Willen 3 Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer | ||||
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