| Rubrik | Rettungsdienst |
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| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge |
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 399177 |
| Datum | 23.04.2007 13:31 MSG-Nr: [ 399177 ] | 101453 x gelesen |
| Infos: | 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 23.04.07 § 35 Sonderrechte
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Hilfsorganisation
Rettungsdienst
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo Klaus.
Geschrieben von Klaus Bethgewas DU gesehen hast war mit Sicherheit folgendes (so kenne ich es aus meiner zugegebenermassen etwas zurückliegenden Dienstzeit)
Der Arzt und der mit ihm fahrende RA waren dann in den RTW gestiegen, der Fahrzeugführer des RTW hat das NEF übernommen.
Wo wird das so gehandhabt? Ich würde sagen, dass (wenn überhaupt) sowas nur dort funktioniert, wo nur EINE HiOrg im RD beteiligt ist. Sobald verschiedene Orgs mit unterschiedlichen Fahrzeugen im Einsastz sind halte ich das für unklug.
Geschrieben von Klaus BethgeDas wurde so gemacht, weil der Arzt und "sein" RA ja ein aufeinander eingespieltes Team sind und deshalb dann auch im RTW zusammen arbeiten.
Halte ich für den Einzelfall. Meist ist die Fluktuation bei Ärzten und RDlern viel zu groß dafür.
Geschrieben von Klaus BethgeEtwas erstaunt war ich über eine Frage, was denn auf dem NEF so Besonderes sei, was man auf dem RTW gebrauchen könne? Nun, sehr viel extra Geräte und extra Notfallkoffer..
Das kommt sehr stark auf den Bereich an. Denn sehr oft ist die Ausstattung der RTW sehr umfangreich, sodass nur kleinere Dinge mitgenommen werden. (z.B. Kabel oder Modul für Kapnometrie, spezielle Medikamente, usw.)
z.B. Notfallbeatmungsgerät sowie ein modernes EKG sollten wohl (im Gegensatz zu "früher") zum Standard gehören.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
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