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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW399149
Datum23.04.2007 12:35      MSG-Nr: [ 399149 ]101386 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Stefan BrüningIn der Regel ist das NEF trotzdem in ausreichender Zeit am KH.


    Kann ich nur bestätigen. Ein solche Regelung funktioniert.
    Ganz allegmein gesagt, kann man froh sein, wenn der Arbeitgeber eine Regelung trifft. Egal wie die dann aussieht.
    So steht man auf rechtlicher Seite, im Fall der Fälle, vielleicht etwas besser da. Das Thema ist schwammig genug.


    MkG

    Christoph

    --

    Nur meine persönliche Meinung

    Christoph Kosian, Iserlohn (NRW)

    www.lg-bremke.de
    www.feuerwehr-iserlohn.de

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