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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 399145 | ||
| Datum | 23.04.2007 12:23 MSG-Nr: [ 399145 ] | 101731 x gelesen | ||
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Geschrieben von David Köpper Wiso macht das keinen Sinn, kannst du das vielleicht näher erklären? Für andere scheint es ja schon Sinn zu machen. Hallo, die Juristen und die Polizei vertreten bei uns (ich betone ausdrücklich bei uns!) die Auffassung, dass es nicht Aufgabe und Zweck des NEF ist, als Straßenräumer eingesetzt zu werden und dass es nur in Ausnahmefällen notwendig ist, dass ein Sonder/Wegerechtsfahrzeug einem anderen Sonder/Wegerechtsfahrzeug den Weg bahnt. Wir (also ausdrücklich wir!) vertreten die Argumentation mit der taktischen Einheit von RTW und NEF und dass diese beiden Fahrzeuge zusammen bleiben müssen. .....und jetzt kommt der Knackpunkt: Wenn beide Fahrzeuge zusammen bleiben müssen ist es gleichgültig in welcher Reihenfolge die Fahrzeuge fahren. Nochmals, - so machen wir es, die anderen Standorte dürfen gerne nach ihrer Philosophie verfahren. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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