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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg399145
Datum23.04.2007 12:23      MSG-Nr: [ 399145 ]101731 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von David KöpperWiso macht das keinen Sinn, kannst du das vielleicht näher erklären? Für andere scheint es ja schon Sinn zu machen.

    Hallo,

    die Juristen und die Polizei vertreten bei uns (ich betone ausdrücklich bei uns!) die Auffassung, dass es nicht Aufgabe und Zweck des NEF ist, als Straßenräumer eingesetzt zu werden und dass es nur in Ausnahmefällen notwendig ist, dass ein Sonder/Wegerechtsfahrzeug einem anderen Sonder/Wegerechtsfahrzeug den Weg bahnt.

    Wir (also ausdrücklich wir!) vertreten die Argumentation mit der taktischen Einheit von RTW und NEF und dass diese beiden Fahrzeuge zusammen bleiben müssen. .....und jetzt kommt der Knackpunkt: Wenn beide Fahrzeuge zusammen bleiben müssen ist es gleichgültig in welcher Reihenfolge die Fahrzeuge fahren.

    Nochmals, - so machen wir es, die anderen Standorte dürfen gerne nach ihrer Philosophie verfahren.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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