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1. Notarzt
2. Normenausschuss
Krankenhaus
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW399139
Datum23.04.2007 12:00      MSG-Nr: [ 399139 ]101590 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Geschrieben von Florian BeschAllerdings dauert es ewig weil der NA die Taxifahrt von Oma Schmitz weiter betreuen muss

    Muss er sie denn jetzt betreuen oder nicht? Wenn ja dann muss er auch bis zum KH mitfahren. Entweder ist der NA Notwendig oder er oder sie ist es nicht.
    Heisst ja nicht, dass wenn der NA am Einstzort ist auch immer mit dem RTW zu einem KH fahren muss.


    MkG

    Christoph

    --

    Nur meine persönliche Meinung

    Christoph Kosian, Iserlohn (NRW)

    www.lg-bremke.de
    www.feuerwehr-iserlohn.de

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