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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 399131 | ||
| Datum | 23.04.2007 11:43 MSG-Nr: [ 399131 ] | 101575 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christoph Kosian Was fürn Zeug denn?Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Siehe anderer Post Geschrieben von Christoph Kosian . Aber wenn ein RTW mit Sonderrechten ins KH fährt und der NA dabei ist, dann Bedarf der Patient auch der Betreuung des NA bis zum KH. Dann ist er auch nicht abkömmlich. Abkömmlich kann er meines Erachtens nur sein, wenn der RTW ohne Sonderrechte ins KH fährt. kann ich dir wenigstens 1000 andere Fälle nennen / Konstruieren ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer | ||||
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