News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErnennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung45 Beiträge
AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland398953
Datum22.04.2007 18:04      MSG-Nr: [ 398953 ]11362 x gelesen

Hallo Carmen,

gibt Euer Brandschutzgesetz die E-Leitung nicht vor?

Ich zitiere mal aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den
Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) :
Abschnitt 6, §27,2 :

Der oder die zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Einheitenführer oder Einheitenführerin
der Feuerwehr des Einsatzortes leitet im Rahmen seiner oder ihrer Qualifikation
den Einsatz. Die Einsatzleitung kann von dem zuständigen Löschbezirks-,
Löschabschnitts- oder Wehrführer oder von der zuständigen Löschbezirks-, Löschabschnitts-
oder Wehrführerin und in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr von deren Einheitenführer
oder Einheitenführerin mit einer Ausbildung des gehobenen oder höheren
feuerwehrtechnischen Dienstes übernommen werden.


also ist hier klar geregelt: erster E-Leiter ist derjenige, der im ersten eintreffenden Fahrzeug vorne rechts sitzt, nachfolgende Führungskräfte können die E-Leitung übernehmen, da steht aber nix von müssen.
Die in anderen Bundesländern praktizierte Bestellung von GF und ZF kennen wir nicht, mit erfolgreichem Lehrgang kann die Position eingenommen werden, in den Löschbezirken die ich kenne, hat das bisher immer ganz gut funktioniert.

Steht das wirklich nicht in Eurem Gesetz drinne? Würd mich wundern, aber das kanns ja geben,

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.138


Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt