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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 398953 | ||
Datum | 22.04.2007 18:04 MSG-Nr: [ 398953 ] | 11362 x gelesen | ||
Hallo Carmen, gibt Euer Brandschutzgesetz die E-Leitung nicht vor? Ich zitiere mal aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) : Abschnitt 6, §27,2 : Der oder die zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Einheitenführer oder Einheitenführerin der Feuerwehr des Einsatzortes leitet im Rahmen seiner oder ihrer Qualifikation den Einsatz. Die Einsatzleitung kann von dem zuständigen Löschbezirks-, Löschabschnitts- oder Wehrführer oder von der zuständigen Löschbezirks-, Löschabschnitts- oder Wehrführerin und in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr von deren Einheitenführer oder Einheitenführerin mit einer Ausbildung des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes übernommen werden. also ist hier klar geregelt: erster E-Leiter ist derjenige, der im ersten eintreffenden Fahrzeug vorne rechts sitzt, nachfolgende Führungskräfte können die E-Leitung übernehmen, da steht aber nix von müssen. Die in anderen Bundesländern praktizierte Bestellung von GF und ZF kennen wir nicht, mit erfolgreichem Lehrgang kann die Position eingenommen werden, in den Löschbezirken die ich kenne, hat das bisher immer ganz gut funktioniert. Steht das wirklich nicht in Eurem Gesetz drinne? Würd mich wundern, aber das kanns ja geben, Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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