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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Bandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ? | 43 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 398898 | ||
| Datum | 22.04.2007 10:26 MSG-Nr: [ 398898 ] | 16051 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Wulfes Mal blöd gefragt, darf der (TÜV Süd) das? Also das "Zulassen zum ... klick Die Zertifizierung besteht in erster Linie aus Überprüfung der Normkonformität des Schutzsystems. Da geht es z. B. um die Reißfestigkeit des Materials, die Reißfestigkeit von Nähten und Beschlägen, die Handhabungssicherheit, die Ohnmachtssicherheit, die Verletzungssicherheit (die angelegte Schlinge darf sich nicht zuziehen), ... Wenn das alles ok ist, dann sacht der TÜV: "Zugelassen für Rettungs- und Selbstrettungszwecke bei Feuerwehrs." Gruß Markus | ||||
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