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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht beim Maibaum holen | 79 Beiträge | ||
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 397264 | ||
Datum | 13.04.2007 19:26 MSG-Nr: [ 397264 ] | 19853 x gelesen | ||
Moin Sebastian, das steht in §35 StVO: (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraus- Davor steht aber: (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Und überschrieben ist das ganze mit "Sonderrechte". D.h., die Feuerwehr ist im Einsatzfall von §29 (2) StVO: Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in An-befreit. Nicht aber, um einen Maibaum zu transportieren. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | ||||
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