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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein397264
Datum13.04.2007 19:26      MSG-Nr: [ 397264 ]19853 x gelesen

Moin Sebastian,
das steht in §35 StVO:

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraus-
setzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband
(§ 27) fahren lassen wollen,
(...)


Davor steht aber:
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die
Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei
und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben dringend geboten ist.


Und überschrieben ist das ganze mit "Sonderrechte". D.h., die Feuerwehr ist im Einsatzfall von
§29 (2) StVO: Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in An-
spruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. (...) Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die
Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. (...)
befreit. Nicht aber, um einen Maibaum zu transportieren.


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön

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