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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY397205
Datum13.04.2007 15:40      MSG-Nr: [ 397205 ]19853 x gelesen

Geschrieben von Peter Bernhardtich denke den Einsatz von Sonderrechten regeln § 35 und § 38 STVO. In diesem Zusammenhang habe ich mal gelernt, das der Einsatz von Sonderrechten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben in dringenden Fällen anzuwenden ist und nirgends anders.

Hallo Peter,

nicht ganz richtig. Das betrifft nur das Wegerecht. Blaulicht alleine hat damit recht wenig zu tun.

Gruß

Daniel



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