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Feuerwehr
Medizinproduktegesetz
RubrikRettungsdienst zurück
Themamed. Sauerstoff - Wartung und Fristen20 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz397001
Datum12.04.2007 21:34      MSG-Nr: [ 397001 ]12404 x gelesen

Geschrieben von Holger MaiwaldJemanden aus den Reihen der FW als MPG- Beauftragten zu Qualifizieren halt ich für Produktiver, da so nur einmal kosten anfallen und nicht Fortlaufend, dieser gleich Schulungsabende gestalten kann,etc..

Dieser Jemand sollte aber eine medizinische Ausbildung haben udn muss sich ständig über neue Regelungen im Bereich der Gesetze und Verordnungen im Bereich der Medizinprodukte auf dem Laufenden halten.
der MPG-Beauftragte der nahen Rettungswache macht das eh schon und hat durch seine Ständige Tätigkeit da mehr einblick.
Das sollte auch Berücksichtig werden.

Geschrieben von Holger MaiwaldDas eine Ausbildung zum RettAss bzw. RettSan nicht mit der Einweisung nach MPG gleichgesetzt werden darf ist mir schon klar,
Ich wollte das nur klarstellen.
Grade im juristischen Bereich ist so manches unbedeutende Wort ggf. entscheidend.

Geschrieben von Holger MaiwaldEinen Druckminderer würde ich in die Klasse IIb einordnen
Die Inhalationsmodule von Weinmann sind z.B. Klasse IIa.
Für Dräger weiß ich es nicht. müsste ich nachschauen.

Der Druckminderer selbst der nur zur Versorgung des Inhalationsmoduls oder des Beatmungsgerätes dienst (durch eine Reduzierung auf meist etwa 6bar) hat überhaupt keinen Kontakt zum Patienten.

Geschrieben von Holger Maiwald wird im weitläufigen Sinn zum Beatmungsgerät (wenn ich damit das Medikament Med. O2 appliziere (ohne z.B. Medumat), sprich eine z.B. Sauerstoffbrille an den Druckminderer befestige und den Flow auf z.B. 4l/min setze).
Zwischen Inhalatationsgerät und Beatmungsgerät wird sehr wohl unterschieden.
Der Unterschied ist: bei der Inhalation wird nichts aktiv in den Patienten 'gepumpt', beim Beatmungsgerät schon.
Beatmungsbeutel und Spritzen sind nicht energetisch betrieben.
Erfordern daher keine extra Einweisung wie ein Beatmungsgerät und ein Perfusor die ja eigentlich genau das gleiche mit dem Patienten machen.

Geschrieben von Holger MaiwaldDas die Einweisung jährlich wiederholt werden muss gebe ich zu ist so nicht korrekt. Dies habe ich verwechselt da unser Dienstherr dies in einer Arbeitsplatzanweisung so vorgeschrieben hat.
Pure neugier:
um wieviele Geräte geht es?
Wie wird das durchgeführt? (als Block z.B. während einer jährlichen Pflichtfortbildung oder auf Wache wenn man grad da ist)
Welche Konsequenz hat die nicht-teilnahme? (verschuldet, unverschuldet)
Wieviele stunden gehen da pro Mitarbeiter im Jahr für drauf?


Grüße

Manuel



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