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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | med. Sauerstoff - Wartung und Fristen | 20 Beiträge | ||
| Autor | Holg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen | 396985 | ||
| Datum | 12.04.2007 19:53 MSG-Nr: [ 396985 ] | 12891 x gelesen | ||
Hallo, danke für die Ergänzung des Wortes "muss", dies habe ich vergessen. Geschrieben von ---Manuel Schmidt--- Er muss ggf. einen MPG-Beauftragten ernennen. Das kann aber weiß jemand sein der auch nicht zwingend seiner oder überhaujpt der Feuerwehr angehören muss. Mit meiner Aussage meinte ich es identisch deiner, jedoch war es etwas unklar Ausgedrückt. Jemanden aus den Reihen der FW als MPG- Beauftragten zu Qualifizieren halt ich für Produktiver, da so nur einmal kosten anfallen und nicht Fortlaufend, dieser gleich Schulungsabende gestalten kann,etc.. Natürlich würde der Weg örtlicher RD- Träger oder Fremdfirma auch noch zur Option stehen. Wobei dann RD das Mittel der Wahl darstellen sollte. Geschrieben von ---Manuel Schmidt--- Zum einen: Die Ausbildung ist unabhängig von dem Eingewiesen werden. Eingewiesen wird, wer damit arbeitet. Das eine Ausbildung zum RettAss bzw. RettSan nicht mit der Einweisung nach MPG gleichgesetzt werden darf ist mir schon klar, jedoch wirst du bei dieser Ausbildung auf den gängigsten Geräten eingewiesen (gerne sag ich dir welche es bei mir waren). Geschrieben von Manuel Schmidt Die Frage ist ja erstmal, ob der Druckminderer überhaupt eine extra Einweisung nach MPG bzw. MedBetrV oder evtl noch nach MedGV erforderlich ist. Einen Druckminderer würde ich in die Klasse IIb einordnen. Da ja auch Beatmungsgeräte in dieser Klasse eingeordnet sind. Ein Druckminderer dient meistens als Teil eines Beatmungsgeätes oder wird im weitläufigen Sinn zum Beatmungsgerät (wenn ich damit das Medikament Med. O2 appliziere (ohne z.B. Medumat), sprich eine z.B. Sauerstoffbrille an den Druckminderer befestige und den Flow auf z.B. 4l/min setze). Das die Einweisung jährlich wiederholt werden muss gebe ich zu ist so nicht korrekt. Dies habe ich verwechselt da unser Dienstherr dies in einer Arbeitsplatzanweisung so vorgeschrieben hat. Dies wird sicher auch bei den von dir gehörten Aussagen so der Fall sein. | ||||
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