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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Ausmusterung duropl. Schutzhelme? | 19 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 396865 | ||
Datum | 12.04.2007 01:52 MSG-Nr: [ 396865 ] | 9793 x gelesen | ||
Hallo allerseits, aufgrund eines Artikels in der aktuellen "Brandschutz" haben ich mal einen Blick in die GUV-R 193 ("Benutzung von Kopfschutz") geworfen. Dort steht geschrieben: 3.2.3.2 Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen Industrieschutzhelme aus duroplastischen Kunststoffen weisen in der Regel eine längere Gebrauchsdauer auf als Industrieschutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen. Ihre Gebrauchsdauer kann aber ebenfalls durch mechanische Beschädigungen und Fertigungstoleranzen beeinflusst werden. Auch Witterungseinflüsse können für die Gebrauchsdauer eine Rolle spielen. Häufig verwendete duroplastische Kunststoffe sind z.B.: Bezeichnung Kurzzeichen faserverstärktes Phenol-Formaldehyd-Harz PF-SF glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyesterharz UP-GF Anhand von Untersuchungen an getragenen duroplastischen Industrieschutzhelmen wurde festgestellt, dass ihre Gebrauchsdauer, gemessen ab Herstellungsdatum, auf maximal acht Jahre begrenzt werden sollte. Wird das -Herstellerangeben mal als nicht gegeben vorausgesetzt- bei den öffentlichen Feuerwehren allgemein so gehandhabt? Oder wird das eher (warum?) als nicht verbindlich eingestuft? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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