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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | med. Sauerstoff - Wartung und Fristen | 20 Beiträge | ||
| Autor | Holg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen | 395359 | ||
| Datum | 04.04.2007 19:58 MSG-Nr: [ 395359 ] | 12334 x gelesen | ||
Du laut Gesetz zum Betrieb mindestens einen zum MPG Beauftragten machen lassen. Aber nicht jeder RettAss hat automatisch diesen Lehrgang. Er wird zwar in die Geräte im Zeitraum seiner Ausbildung eingewiesen, jedoch muss diese Einweisung jährlich wiederholt werden. Jedoch find ich es persönlich quatsch für "nur" eine Sauerstoffflasche mit Druckminderer diesen Aufwand zu verfolgen, daher nutzt doch einfach die Grauzone aus dieses Gerät bei eurem örtlichen RD zu "leihen" und euer Personal da auch einweisen zu lassen. Natürlich könnt Ihr auh auf all diese dinge verzichten, aber wenn dann was passiert. Und wer möchte denn Haftbar gemacht werden weil er in seiner Freizeit einem anderen Helfen wollte. MfG Holger | ||||
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