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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaMedikamente der Notkompetenz16 Beiträge
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen395131
Datum04.04.2007 11:55      MSG-Nr: [ 395131 ]6811 x gelesen

Mon
Leider hab ichs auch nur in Papierform vor mir liegen.
Erlass des Hessischen Sozialministeriums
Datiert vom 15.11.2004, AZ V/V 7b 18c 12.07.31
Desweiteren steht da noch drin, dass der Patient nach der Durchführung der Maßnahmen "unmittelbar einer geeigneten ärztlichen Versorgung zuzuführen ist."
Da steht nix mehr daß ein NA nachzufordern ist, nur weil man dem Pat. bei ner Hypoglykämie nen Zugang gelegt hat und ihm zwei G40 reingehauen hat.
Pat. ins Krankenhaus bringen und gut. (Laut unserer RD-Schule würde in bestimmten Fällen auch der Hausarzt reichen)
Ich schau mal ob ich noch was finde bzw. versuch mal, den kram zu scannen und schick ihn dir rüber.
Zum Thema hab ich nur was aus ner Zeitung gefunden (etwas weiter unten)
Klick
Ansonsten frag weiter wenn du noch was wissen willst.
Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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