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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | med. Sauerstoff - Wartung und Fristen | 20 Beiträge | ||
| Autor | Holg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen | 395045 | ||
| Datum | 03.04.2007 22:46 MSG-Nr: [ 395045 ] | 12754 x gelesen | ||
Hallo, 36 Monate ist korrekt, dies muss eindeutig (MHD) auf der Flasche gekennzeichnet sein. Med. Sauerstoff ist im Sinne des Arzneimittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Medikament und muss laut dieser Vorschrift alle nötigen Kennzeichnungen besitzen. Sauerstoffflaschen müssen natürlich auch über einen Gültigen Tüv verfügen bei den Euroflaschen aus Stahl ist der Tüv 10 Jahre Gültig. Zu mindest ist das Siegel an der Flasche die ich heute in der Hand hatte so. Die Sauerstoffarmatur (Druckminderer, etc.) müssen über eine Gültige STK verfügen (2 Jahres Frist) dies ergibt sich aus der Betreiberverordnug für Medizinische Geräte. Dann muss das Personal noch befähigt sein dieses Medikament zu geben und in die Armatur laut MPG eingewiesen sein. Stimmen alle diese Punkte darf O2 med. zu Therapie Zwecken verabreicht werden. MfG Holger | ||||
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