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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaVorträge in Herrstein, war TSF-W auf Unimog43 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW394594
Datum01.04.2007 20:09      MSG-Nr: [ 394594 ]9806 x gelesen

Geschrieben von Michael WeyrichIn der Hinsicht solltet ihr euch nochmal genau informieren, denn da gibt's unterschiedliche Meinungen.

ja, wie gern bei Juristen, das regeln im Zweifel der Richter (in irgendeiner Instanz).


Geschrieben von Michael WeyrichEin Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es aber trotzdem nicht. Wurde auch in anderen Foren unabhängig von der Feuerwehr schon vielfach diskutiert (u.a. auch auf Verkehrsportal.de).

wenn ich wissentlich ein Fahrzeug bewege, das ich nicht bewegen darf ist das natürlich Fahren ohne Führerschein, vgl.
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

auch der DFV hat dazu eine eindeutige Meinung, die sich auf o.a. §§ bezieht:
http://www.dfv.org/fachthemen/fa6/fuehrerscheinkontrolle.htm

Der Rest ist für mich "Wunschdenken" rund um Goodwill, Wird-schon-nix-passieren, "Sonderrechten" usw...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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