| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Vorträge in Herrstein, war TSF-W auf Unimog | 43 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 394594 | ||
| Datum | 01.04.2007 20:09 MSG-Nr: [ 394594 ] | 9806 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich In der Hinsicht solltet ihr euch nochmal genau informieren, denn da gibt's unterschiedliche Meinungen. ja, wie gern bei Juristen, das regeln im Zweifel der Richter (in irgendeiner Instanz). Geschrieben von Michael Weyrich Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es aber trotzdem nicht. Wurde auch in anderen Foren unabhängig von der Feuerwehr schon vielfach diskutiert (u.a. auch auf Verkehrsportal.de). wenn ich wissentlich ein Fahrzeug bewege, das ich nicht bewegen darf ist das natürlich Fahren ohne Führerschein, vgl. http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php auch der DFV hat dazu eine eindeutige Meinung, die sich auf o.a. §§ bezieht: http://www.dfv.org/fachthemen/fa6/fuehrerscheinkontrolle.htm Der Rest ist für mich "Wunschdenken" rund um Goodwill, Wird-schon-nix-passieren, "Sonderrechten" usw... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|