News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!!31 Beiträge
AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg394299
Datum31.03.2007 20:19      MSG-Nr: [ 394299 ]11698 x gelesen

Hallo

ich kann nur von den Rechtlagen des Landes Brandenburg und derren Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sprechen.

Hier die betreffenden Auszüge:

§ 9
Einsatzleitung
(1) Die bei einem Einsatz vor Ort tätigen Einheiten der Gefahrenbekämpfung unterstehen dem Einsatzleiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr (Einsatzleitung). Die Zuständigkeit eines Notarztes oder leitenden Notarztes in medizinischen Fragen bleibt unberührt.

(4) Die Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können.

MKG
Georg


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

http://www.feuerwehr-belzig.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

6.249


Rechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!! - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt