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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Chaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd.... | 7 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 393631 | ||
Datum | 29.03.2007 06:31 MSG-Nr: [ 393631 ] | 6144 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs Dann sollte das aber für die LFKS auch gelten! Dort gibt es neben den Lehrgangsteilnehmern nur Haupamtliche... Es gilt vorab die Betriebssicherheitsverordnung, sobald jemand in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Die Unfallkassen erlassen GUVen für den öffentlichen Dienst, die FUK spezielle für die Feuerwehren, die Berufsgenossenschaften erlassen BGVen für den gewerblichen Zweig. Die Betriebssicherheitsverordnung mit ihren TRBSen ist nun mal aktueller, wie die UVVen. Daher das Chaos. Die Betriebssicherheitsverordnung dient der Deregulierung im Arbeitsschutz und soll den Arbeitgebern Freiräume lassen, Prüfungen und deren Fristen usw. selbst zu organisieren. Genau das und die Erstellung von TRBSen mit merkwürdigen Wortlauten hat mittlerweile zu einem solchen Chaos geführt, dass niemand mehr weiß, wer, wann, wie, wo. In Deutschland tut man sich allgemein schwer, etwas selbst zu regeln, da der deutsche Michel es gewöhnt ist, jeden Handgriff durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen vorgekaut bekommen zu müssen. Die erste Frage ist immer: Wo steht das? Wo kann ich das nachlesen? Jeder sucht nach irgendeinem Anhaltspunkt. Die BGen haben etliche UVVen zurück gezogen, sie aber in der BGR 500 wieder zusammengefasst, um dem Michel die Sache zu erleichtern. Siehe Normen: Es gibt hunderte von Normen, aber solange sie nicht durch Vorschriften, Gesetze, Verordnungen oder Verträge eindeutig gefordert sind, schlummern sie nur da und niemand muss sie beachten. Gilt auch für Feuerwehrs.... Es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis man sich daran gewöhnt hat. Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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