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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile im Unfall-Prozess von Wolmistedt gesprochen | 23 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 S.8, Düsseldorf / | 393102 | ||
Datum | 26.03.2007 11:50 MSG-Nr: [ 393102 ] | 16502 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Brossmann Ist eigentlich egal, wie viele Tagessätze es sind. Der Betrag ist entscheidend. Kommt darauf an wie viel die Verurteilten verdienen, davon sind die Tagessätze abhängig. Und in der Summe sind 6000Euro halt 6000Euro, egal ob ich sie auf einmal oder in 24 Monatsraten abbezahle! 1. Was hat diese Antwort mit meiner Frage zu tun? 2. Die Antwort ist schlicht falsch, denn das Gesetz sieht vor, dass die Geldstrafe in Fagessätzen verhängt wird (und nicht in Beträgen (die sind dann nur die logische Folge), wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Da ich die Rechtslage kenne habe ich nämlich nicht um Rechtsbelehrungen gebeten, sondern einfach die Frage nach den Tagessätzen gestellt. Wenn niemand die Antwort kennt ist es ja auch ok. Warum werden in diesem Forum eigentlich nur selten die gestellten Fragen beantwortet aber dafür ständig an der Sache vorbeigehende Nebenkriegsschauplätze eröffnet, um dann nicht zur Fragebeantwortung beitragendes (Halb-)Wissen zu ventilieren? GROWING OLDER IS MANDATORY. GROWING UP IS OPTIONAL. LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC. | ||||
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