alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

VERALTET: Gefahrengutverordnung "Strasse". NEU seit 09/2003: GGVSE
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaKlasse 3/Entzündbare flüssige Stoffe2 Beiträge
AutorRolf8 D.8, Korschenbroich / NRW392750
Datum24.03.2007 10:57      MSG-Nr: [ 392750 ]6226 x gelesen

Hallo Kameraden,
es geht um die Einteilung der entzündbaren, flüssigen Stoffe nach GGVS, ADR, BetrSichV und GefStoffV anhand ihres Flammpunktes.
Nach ADR werden 23 und 61 °C und nach den anderen Vorschriften 21 und 55 °C angegeben.
Habe ich also die Gefahrnr. 30 oder 33, von welchen Flammpunkten muß ich ausgehen??



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 24.03.2007 10:57 Rolf7 D.7, Korschenbroich
 24.03.2007 11:41 Thom7as 7M., Burgen (Mosel)

2.760


Klasse 3/Entzündbare flüssige Stoffe - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt