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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | SiTr - Strahlrohr angeschlossen? | 10 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern | 391503 | ||
Datum | 16.03.2007 11:27 MSG-Nr: [ 391503 ] | 6405 x gelesen | ||
Grüß Gott allerseits, ich hätte folgende Frage: In der FwDV 7 heisst es ja : "Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät mit Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie nach Lage weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum sofortigen Einsatz bereitgelegt haben." Wie verhält es sich da mit dem Strahlrohr? Ist es wirklich immer sinnvoll die Schlauchleitung am Zugang des Gebäudes in Buchten zu verlegen und das Strahlrohr anzuschließen, obwohl die Rauchgrenze sich innerhalb des Gebäudes (z.B. ab dem 1 OG) befindet? Oder wäre es nicht besser in diesem Fall (vorausgesetzt ich benutze Schlauchtragekörbe) nur den Schlauchtragekorb am Verteiler anzuschließen (vgl. Cimolino: Atemschutz) und beim Atemschutznotfall verlege ich die Leitung bis an die Rauchgrenze und schließe erst dort mein Strahlrohr an? Eure Meinungen? Gruß Matthias | ||||
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